2.1. Das Schulgrundstück kann für Fahrschüler ab 6.35 Uhr betreten werden. 2.2. Vor dem Unterricht halte ich mich in der Aula oder auf dem Schulhof auf. Die Aufsicht durch einen Lehrer beginnt um 6.45 Uhr. 2.3. Beim 1. Klingelzeichen begebe ich mich pünktlich und ruhig in den Klassen- bzw. Fachraum. Ich packe meine Schulsachen aus und bereite mich auf den Unterricht vor. 2.4. Sollte 10 Minuten nach Stundenbeginn keine Lehrkraft anwesend sein, verständigt der Klassensprecher die Schulleitung. 2.5. Während der Freistunden halte ich mich auf dem Schulhof bzw. in der Aula auf und vermeide Lärm, weil ich dadurch den Unterricht anderer Schüler stören würde. 2.6. Es ist mir nicht erlaubt, das Schulgelände vor dem Ende des Unterrichts zu verlassen |
Organisatorisches > Hausordnung >