Schulinterner Hygieneplan

Schulinterner Hygieneplan während der Corona-Pandemie - Stand: 02.09.2021-


Gesetzliche Grundlagen:

  • Aktuelle EDV

  • Rahmenplan für die Hygienemaßnahmen, den Infektions- und Arbeitsschutz an schulen im Land Sachsen- Anhalt während der Corona- Pandemie im Schuljahr 2021/22 (Rahmenplan HIA- Schule) vom 26.08.2021

Unser Schulbetrieb startet in das neue Schuljahr 2021/22 im Regelbetrieb.

Dabei ist Folgendes zu beachten:

Selbsttestungen/Impfen

  • Am 1. Schultag testen sich alle Schülerinnen und Schüler (SuS) sowie das gesamte Schulpersonal selbst, dies wird ebenso am 2. Schultag für alle SuS erfolgen.

  • In der 2. und 3. Schulwoche werden die Selbsttestungen dreimal wöchentlich durchgeführt. Dafür sind die Wochentage: Montag, Mittwoch und Freitag vorgesehen.

  • Ab der 4. Schulwoche, dem 20.09.2021 finden die Selbsttestungen wieder zweimal wöchentlich, immer montags und donnerstags, statt.

  • Die Test Kits werden vom Land gestellt. In begründeten Ausnahmefällen genehmigt die Schulleiterin selbst mitgebrachte und erworbene Test Kits.

  • Grundlage der Selbsttestungen bildet die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, die jeder Schüler/jede Schülerin, der neu zu uns gekommen ist, unverzüglich abzugeben hat. Alle bisher abgegebenen Erklärungen gelten fortdauernd bis auf Widerruf.

  • Eine Bestätigung der Negativtestung eines Testzentrums oder Arztes ist ebenfalls möglich. Diese darf nicht älter als 24 Stunden sein.

  • Nur Geimpfte (nachgewiesener Vollschutz) und Genesene (bis 6 Monate danach mit Nachweis) sind ab 2. Schulwoche von den Selbsttestungen ausgenommen.

  • Kinder / Jugendliche ab 12 Jahre haben die Möglichkeit, sich mit Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten impfen zu lassen.

  • Ein Aussetzen der Präsenzpflicht ist in der Regel nicht mehr möglich.

  • Nur in ärztlich bescheinigten Fällen entscheidet die Schulleiterin darüber.

  • Bei Testverweigerung, die schriftlich angezeigt werden muss, darf das Kind/ der Jugendliche nicht mehr in die Schule. Die Fehlzeit gilt als unentschuldigt.

  • Wir lassen generell in der Schule testen, über Ausnahmen entscheidet die Schulleiterin. (siehe Rahmenhygieneplan).

  • Auch bei Wandertagen, Klassenfahrten oder außerschulischen Projekten gilt die Testpflicht wie oben beschrieben.

  • Die Test Kits werden dann von der Schule mitgenommen bzw. Selbsttestungen finden in der Schule vor Abfahrt statt.


Maskenpflicht

  • Im Schulgebäude besteht für alle auf den Fluren, in Aula und Toiletten die Pflicht zum richtigen Tragen einer medizinischen Maske.

  • Das Tragen dieser Masken ist ebenso im ÖPNV (Busse) eine Pflicht.

  • Im Unterricht und im Freien besteht die Maskenpflicht nicht. Dabei wird im Unterricht die Abstandsregel (1,50m) aufgehoben, im Freien und ansonsten ist darauf zu achten!

  • Die Erziehungsberechtigten stellen diese Masken für ihre Kinder bereit.

  • Bei Verlieren oder defekt derselben kann in der Schule eine Ersatzmaske ausgegeben werden.

Lüften/ Handhygiene/ Desinfizieren

  • Unbedingt ist auf ausreichendes Lüften zu sorgen.

  • In jeder Pause werden mindestens drei Fenster voll geöffnet.

  • Während des Unterrichtes findet mindestens alle 20 Minuten ein 5-10 minütiges Stoßlüften statt. Ein Querlüften ist zudem gefordert.

  • Somit sind alle am Schulleben beteiligte angehalten, sich bei kühleren Jahreszeiten im „Zwiebellook“ zu kleiden.

  • In allen Räumen besteht die Möglichkeit, die Hände mit Seife zu waschen. Vor den Selbsttestungen ansonsten mehrmals täglich ist davon Gebrauch zu machen.

  • Handdesinfektion ist in den Klassenräumen nach Bedarf vom Lehrer auszugeben.

  • In der Aula und vor der Turnhalle gibt es Spender, die regelmäßig genutzt werden sollen.

  • Lehr- und Lernmittel werden nicht getauscht.

  • Sportgeräte oder Arbeitsmittel für Experimente etc. werden bei wechselnder Benutzung desinfiziert.

Schulische Veranstaltungen/ Elternabende/ Gäste

  • Zu schulischen Veranstaltungen gilt die „Drei-G-Regel“: Geimpft, Genesen oder Getestet! Alle Schulveranstaltungen sind bei der Schulleitung genehmigungspflichtig.

  • Die Bestätigungen der Negativtestungen werden selbstständig von Testzentren, Ärzten oder Apotheken mitgebracht.

  • Alle Gäste (auch Erziehungsberechtigte oder Handwerker), die länger als 10 Minuten in der Schule verweilen, melden sich unbedingt vorher telefonisch an und tragen sich in die Nachverfolgungsliste beim Hausmeister ein. Auch für sie gilt die obige Regelung.


Bestimmte Unterrichtsfächer

  • Es werden alle Unterrichtsfächer der Stundentafel unterrichtet.

  • Sport soll nach Möglichkeit (Witterungslage) im Freien stattfinden. In der Turnhalle wird von Teamsportarten abgesehen.

  • Im Musikunterricht wird beim Singen auf Abstand und Lüften geachtet. Nach Witterungslage kann im Freien gesungen werden. Für den Einsatz von Blasinstrumenten gelten die Vorschriften des Rahmenhygieneplanes.

  • Im Hauswirtschaftsunterricht wird im praktischen Teil nur mit Tragen der medizinischen MNS- Masken gekocht. Besonderer Wert ist auf die Hygiene (Hände waschen, Geschirrspüler auf 60 Grad einstellen) zu achten.


Erkältungen

  • Bei starken Erkältungen lassen die Erziehungsberechtigten ihre Kinder bis zum Auskurieren zu Hause und gegebenenfalls beim Arzt testen.

  • Bei niederschwelligen Erkältungen und Schulbesuch tragen die Betroffenen die MNS- Maske auch im Unterricht.

Positiv- Testungen

  • Wenn sich jemand positiv testet, wird der- oder diejenige sofort im Unfallraum separiert, nachdem eine Meldung an das Sekretariat erfolgt ist.

  • Es werden die Erziehungsberechtigten informiert, um ihr Kind abzuholen mit der Auflage, schnellstmöglich mit dem Kind beim Arzt vorstellig zu werden.

  • Nach erfolgter positiver Testung von einem PCR- Test wird sofort telefonisch die Schule informiert.

  • Die Bestätigung des Covidfalls meldet die Schule an das Gesundheits- und Landesschulamt.

  • Das Gesundheitsamt gibt Anweisungen für weitere Schritte und Quarantäneregelungen.

Quarantäneregeln/ Sitzplan

  • Die Quarantäneregeln bestimmt das Gesundheitsamt.

  • Um den neuen, bundesweiten Regeln zu entsprechen, sind feste Sitzpläne in allen Unterrichtsfächern und Räumen nötig. Diese sind sichtbar im Klassenbuch einzutragen und außerdem im Sekretariat abzugeben. Verantwortung dafür tragen die Klassenlehrer-/innen. Veränderungen werden sofort angezeigt und dokumentiert.

  • Fehlende Schüler/-innen sind zu Beginn jeder Unterrichtsstunde zu ermitteln und im Klassenbuch vom jeweiligen Fachlehrer zu erfassen.

  • Erziehungsberechtigte haben ihre kranken Kinder ordnungsgemäß (siehe Hausordnung) abzumelden.


Alle neuen Informationen sind auf unserer Homepage:

www.mannschule.de

unter dem Button „Corona“ zu finden. Es gilt für alle an unserem Schulleben Beteiligte eine regelmäßige Informationspflicht.

Veröffentlichungen des Ministeriums für Bildung sind außerdem auf der Internetseite des Bildungsministeriums (MB) Sachsen- Anhalt zu finden.


Gemeinsam mit allen Erziehungsberechtigten, unseren Schülerinnen und Schülern sowie dem gesamten Kollegium und Schulpersonal möchten wir im Regelbetrieb bleiben und wünschen uns allen dafür Gesundheit und Wohlergehen.

Deshalb sind wir alle gemeinsam gefordert!


Vielen, herzlichen Dank!

Dardesheim, 02.09.2021

Margret Bosse

Schulleiterin